FAHRSTEUER™ ist eine Marke der

steuerpoint.de GmbH
Duisburger Straße 130
46049 Oberhausen

Handelsregister: HRB 36023
Registergericht: Amtsgericht Duisburg

Vertreten durch

Ali-Kemal Ertan
-Steuerberater-

Kontakt

Telefon: +49 208 20777790
E-Mail: info@fahrsteuer.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE356908453

Aufsichtsbehörde

Steuerberaterkammer Düsseldorf
Grafenberger Allee 98
40237 Düsseldorf

https://stbk-duesseldorf.de/

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung:
Steuerberater

Zuständige Kammer:
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Grafenberger Allee 98
40237 Düsseldorf

Verliehen in:
Bundesrepublik Deutschland

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberatungsgesetz (StBerG)
einsehbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/

Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
einsehbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stbdv/

Berufsordnung (BOStB)
einsehbar unter: https://www.bstbk.de/

Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
einsehbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/

Angaben zur Berufshaftplichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Mittlerer Pfad 24
70499 Stuttgart

Geltungsraum der Versicherung:
Bundesrepublik Deutschland

Redaktionell verantwortlich

Ali-Kemal Ertan
-Steuerberater-
Duisburger Straße 130
46049 Oberhausen

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

50%

Buchhaltungsgebühr berechnen

Buchhaltung:
EUR / Jahr
Lohnabrechnung:
29,90 EUR monatlich pro Person
Jahresabschluss:
Mittelgebühr gemäß StBVV
Einrichtungskosten:
Eine Buchhaltungsgebühr

Rechtlicher Hinweis: Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer. Grundsätzlich gilt die Steuerberatervergütungsverordnung. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann. Wir stellen dabei sicher, dass in jedem Einzelfall die vereinbarte Vergütung die gesetzlich festgelegte Mindestvergütung nicht unterschreitet, um den Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung uneingeschränkt nachzukommen.

99%